Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne jeden Vorbehalt seitens des Käufers für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge, Lieferungen usw. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Teilen davon sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Geschäftsführers oder seines Bevollmächtigten gültig. Die Erteilung eines Auftrags und/oder die Annahme unserer Rechnung setzt die bedingungslose Annahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Artikel 2: Abschluss des Abkommens
2.1 Alle Angebote sind 30 Tage lang gültig, aber völlig unverbindlich, sowohl hinsichtlich des Preises als auch der Lieferfrist und der Möglichkeit der Lieferung der angebotenen Produkte, sofern nicht anders vereinbart.
2.2 Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Käufer das schriftlich oder mündlich abgegebene Angebot angenommen hat.
2.3 Wenn der Käufer einen Vorbehalt oder eine Änderung der Annahme gegenüber dem Angebot macht, kommt der Vertrag nur zustande, wenn EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. den Käufer ausdrücklich schriftlich darüber informiert hat, dass er damit einverstanden ist.
2.4 Wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt, der kein Angebot von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. vorausgegangen ist, ist EVERON erst dann zur Lieferung verpflichtet, wenn EVERON die Bestellung schriftlich bestätigt hat.
2.5 Sonder- und Spezialanfertigungen von Leuchten und Zubehör können nach der Auftragsbestätigung weder geändert noch storniert werden. Außerdem dürfen sie nie wieder zurückgenommen werden.
Artikel 3: Qualität und Quantität
3.1 Mitteilungen über technische Eigenschaften usw. unserer Produkte sind völlig unverbindlich.
3.2 Alle Angaben über Farben, Maße, Gewichte und alle sonstigen technischen Daten sowie alle Abbildungen der Artikel in Prospekten, Katalogen, Anzeigen usw. vermitteln einen Gesamteindruck der Produkte und sind unverbindlich. EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. behält sich das Recht vor, Materialien, Konstruktionen und Größen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
3.3 Die zu liefernden Produkte entsprechen in Beschreibung, Ausführung, Qualität und Menge dem Angebot und entsprechen den europäischen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften, wobei geringfügige Abweichungen in Farbe, Qualität, Abmessungen und Gewicht, soweit sie den Gebrauchswert der Produkte nicht beeinträchtigen, zulässig sind.
3.4 Im Falle von Abweichungen von der Vereinbarung in der Menge der gelieferten Produkte wird EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Mitteilung durch den Käufer für die Nachlieferung der noch fehlenden Produkte sorgen.
Artikel 4: Preis
4.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und eventuelle Abgaben, Steuern oder Kosten wie Verpackung, Paletten usw.
4.2 Der im Angebot genannte Verkaufspreis basiert auf den Wechselkursen, den Einkaufspreisen der Lieferanten, den Transportkosten, den Löhnen, den Sozialabgaben und den Rohstoffpreisen zu diesem Zeitpunkt. Im Falle von Änderungen bei Rohstoffen, Arbeitskräften, Einfuhrzöllen, Währungsverhältnissen usw. behalten wir uns das Recht vor, den Preis anzupassen.
4.3 Recupel ist in unseren Preisen nicht einkalkuliert und geht immer vollständig zu Lasten des Käufers.
Artikel 5: Lieferung und Risiko
5.1 Die im Angebot angegebene Lieferzeit ist nur annähernd und gilt nicht als verbindlich. EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. wird sich jedoch bemühen, die gewünschte Lieferfrist so weit wie möglich einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist, sofern sie sich in angemessenen Grenzen hält, ist kein Grund für die Annullierung des Auftrags oder die Auflösung des Vertrags. Bei Lieferverzögerungen sind wir in keinem Fall zu einer Entschädigung verpflichtet. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt verhindert, so sind wir berechtigt, entweder den Vertrag den Umständen anzupassen oder seine Ausführung auszusetzen. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche Entschädigung oder Vorankündigung.
5.2 Die Überschreitung dieser Frist, aus welchem Grund auch immer, gibt dem Käufer nicht automatisch das Recht auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags.
5.3 Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen gehindert ist.
5.4 Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, den EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und durch den die Erfüllung der Verpflichtungen von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. verhindert wird oder vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie unter anderem, nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen, Transportschwierigkeiten, Import- und Exportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch den Lieferanten und darüber hinaus alle anderen Ursachen, die außerhalb des Verschuldens und/oder der Risikosphäre von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV liegen.
5.5 Wenn sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei Monate verzögert, sind sowohl EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
5.6 Die Lieferung von Produkten innerhalb Belgiens erfolgt bei Sendungen an eine Lieferadresse frachtfrei am Bestimmungsort. Die Waren werden neben dem Lastwagen entladen. Für kleinere Bestellungen < € 500,- exkl. MwSt. wird ein Bestellungszuschlag von € 20,- exkl. MwSt. erhoben.
5.7 Die Lieferung von Produkten außerhalb Belgiens erfolgt zu den im Angebot genannten Bedingungen.
5.8 Die Lieferung ist abgeschlossen, nachdem EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV mitgeteilt hat, dass die Ware zur Abholung bereit steht oder die Ware am Bestimmungsort eingetroffen ist.
5.9 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. hat ihre Lieferverpflichtungen erfüllt, indem sie dem Käufer die Ware einmalig angeboten hat. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so gehen die Kosten der Rücksendung, der Lagerung und andere notwendige Kosten zu Lasten des Käufers.
5.10 Der Transport der zu liefernden Produkte erfolgt auf Gefahr von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV., unabhängig davon, ob die Lieferung frachtfrei ist oder unter welcher Bezeichnung. Holt der Käufer die Ware bei EVERON ab, so geschieht dies auf Gefahr des Käufers.
5.11 Der Käufer hat sofort nach Erhalt der Ware die Verpackung, die Umhüllung oder den äußeren Zustand der Ware zu überprüfen. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein sichtbarer Schaden vorliegt, muss dies ausdrücklich auf dem Dokument des Transportunternehmens unter Angabe der Art des Schadens vermerkt werden. Eine Kopie, ein Foto oder eine Abschrift davon sollte sofort an EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. geschickt werden, mit beigefügten Fotos des sichtbaren Schadens.
5.12 Der Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. berechtigt, gelieferte Waren an EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. zurückzusenden. Die Ware muss vom Käufer in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Rücksendungen müssen frachtfrei sein und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Artikel 6: Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Lieferungen stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer aus dem Vertrag erfüllt hat.
Artikel 7: Zahlung
7.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, wobei diese Frist ein Fälligkeitsdatum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Käufer ab dem Tag des Verzugs die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 1 % auf den zu zahlenden Betrag. EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. hat dann das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, die gelieferten Waren zurückzunehmen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
7.3 Die Kosten für die Einziehung von Forderungen gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags (einschließlich Zinsen).
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, eine (angebliche) Gegenforderung von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. mit dem fälligen Kaufpreis zu verrechnen oder die Zahlung aus irgendeinem Grund auszusetzen.
7.5 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. hat immer das Recht, vor dem Versand der Produkte eine ausreichende Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.
Artikel 8: Haftung, Garantie und Beschwerden
8.1 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. haftet für Mängel des Produkts, die auf das verwendete Material zurückzuführen sind, jedoch unter Beachtung der folgenden Punkte.
8.2 Dennoch wird EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. defekte oder nicht funktionierende Produkte während der unten genannten Werksgarantiezeit kostenlos reparieren oder ersetzen.
8.3 Die Garantiezeit beginnt zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren auf Einbauten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine andere Garantiezeit vereinbart.
8.4 Defekte oder Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung, unzureichende Wartung, aggressive Umgebungsbedingungen, Verwendung entgegen den Anweisungen, Fehler bei der Verwendung oder Verwendung für nicht normale Anwendungen oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, fallen nicht unter diese Garantie.
8.5 Der Käufer kann von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. keinen Schadenersatz oder eine Preisminderung verlangen und ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, es sei denn, EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. ist nach schriftlicher Aufforderung in Verzug, die mangelhaften oder nicht funktionierenden Produkte innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder zu ersetzen.
8.6 Nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist erlischt jeder Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf eventuelle Mängel an den Waren oder eine nicht ordnungsgemäße Funktion der Waren, und der Vertrag kann nicht mehr aufgelöst werden.
8.7 Beanstandungen bezüglich der Mängel oder des ordnungsgemäßen Funktionierens der Produkte sind vom Käufer innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung dieser Beanstandungen schriftlich an EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. zu melden, andernfalls kann sich der Käufer nicht auf die gewährte Garantie berufen.
8.8 Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhaften oder nicht ordnungsgemäß funktionierenden Produkte zur Überprüfung durch EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV zurückzusenden.
8.9 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. haftet gegenüber dem Käufer, seinen Kunden oder dem Endverbraucher nicht für Schäden, einschließlich Folgeschäden und/oder wirtschaftliche Schäden, die sich aus einem Fehler des Produkts oder aus der Verwendung des Produkts ergeben.
8.10 Der Käufer ist nicht berechtigt, von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. Schadenersatz für Schäden zu verlangen, die ein Verbraucher infolge eines Produktfehlers erlitten hat.
8.11 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verzögerungsschäden, die sich aus der nicht rechtzeitigen Erfüllung des Vertrages ergeben.
Artikel 9. Auflösungsvertrag
9.1 EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV. ist berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert.
9.2 Infolge der Auflösung werden bestehende Forderungen fällig und zahlbar.
9.3 Der Käufer haftet für den von EVERON LIGHTING TECHNOLOGIES BV erlittenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.
Artikel 10. Rechtsstreitigkeiten
Für alle Streitigkeiten, die sich bei der Ausführung oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sind, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt, die Gerichte von Hasselt unter Ausschluss jedes anderen Rechts zuständig. Nur belgisches Recht ist anwendbar.
Zuletzt aktualisiert : 2 september 2024